Betriebshilfe der WKK
Ob bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft – fallen Wirtschaftstreibende für längere Zeit aus, bedeutet das eine echte Existenzbedrohung für Unternehmer und Unternehmerinnen. Genau hier setzt die Betriebshilfe der WKK an.
Ob bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft – fallen Wirtschaftstreibende für längere Zeit aus, bedeutet das eine echte Existenzbedrohung für Unternehmer und Unternehmerinnen. Genau hier setzt die Betriebshilfe der WKK an.
Wir suchen im Rahmen der Betriebshilfe 1 Friseurhilfskraft (m./w.) oder Friseur/in
befristetes Dienstverhältnis in Teilzeit (ab 20 Stunden/ Woche) oder Vollzeit ab sofort für die Dauer von ca. 6 Wochen.
Arbeitsort: 9150 Bleiburg
Anforderungen:
Berufspraxis mit oder ohne Lehrabschluss
Verlässlichkeit, Pünktlichkeit
höfliche Umgangsformen mit Kunden, gepflegtes Auftreten
selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
eigens Fahrzeug zum Erreichen des Arbeitsortes von Vorteil
Aufgaben:
Mithilfe im Salonbetrieb (Waschen, Föhnen, einfache Stylings)
Vorbereitung von Arbeitsplätzen, Reinigung, Materialpflege
Mithilfe bei Farbbehandlungen und Strähnentechniken
Kund_innenservice, Unterstützung beim Terminmanagement
Arbeitszeit:
Nach Absprache im Rahmen der Öffnungszeiten nach Vereinbarung je nach Verfügbarkeit und Arbeitsausmaß
Entlohnung
Euro 1.965,- brutto pro Monat auf Vollzeitbasis mit Bereitschaft zu Überzahlung, die entgültige Einstufung erfolgt nach Berücksichtung der Vordienstzeiten und der Qualifikation
Bewerbungsmodalitäten:
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Vorstelltermin bei Frau Zisser unter 05/90904-713.
Dienstgeber:
Betriebshilfe der WKK, Verein
Europaplatz 1
9020 Klagenfurt Das Mindestentgelt für die Stelle als Friseurhilfskraft (m./w.) beträgt 1.965,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.
To help us track our recruitment effort, please indicate in your email / cover letter where (jobsinaustria.net) you saw this job posting.